Einzelprüfung versus Komiteeprüfung
Einzelprüfung versus Komiteeprüfung
Die Komiteeprüfung ist traditionell in England und den USA verankert, während kontinentaleuropäische Länder auf Einzelprüfer setzen, die eigenverantwortlich urteilen. Dr. Heinrich Wittmann befaßte sich mit der Frage „Warum Prüfkommissionen?" in einem noch heute relevanten Beitrag.
Die Arbeitsgemeinschaft Baden
In den frühen 1960er Jahren forderte die Fachvereinigung Westdeutscher Briefmarkenversteigerer die Bildung von Prüfkomitees, um „eine sichere Meinung" zu vertreten und unterschiedliche Prüfurteile zu vermeiden. Diese Forderung fand zunächst keine Unterstützung, bis die Gründung des DIP die Diskussion neu entfachte.
Am 17. Juni 1972 beschloß der Vorstand der Arge Baden einstimmig in Freiburg die Gründung eines Prüfungskollegiums. Dr. Heinz Jaeger übernahm die Leitung, Wolfram Seeger das operative Geschäft und die Annahme der Einsendungen. Willi Fehr und Paul Würger fungierten als Sachverständige.
Die Begründung lautete, daß „Prüforganisation und Prüfordnung auf die heutige Situation zugeschnitten sein und eine wirksame Waffe gegen Fälscher sein" müssen. Wertvolles und einmaliges philatelistisches Material dürfe nicht durch „Übereifer einzelner Prüfer als Fälschung erklärt und der Philatelie verloren gehen."
Am 26. Juni 1972 teilte Seeger Karl Heinz Dobbert von zwei Vorfällen mit, die die Probleme des bisherigen Prüfsystems beleuchten. Fehr erläuterte dem Vorstand des BPP später, daß Baden „ausgesprochen schlechtes Glück mit seinen Prüfern" gehabt habe – er nannte ausdrücklich Ehret, Müller-Mark und Unverferth, die Hunderte von Fehlbefunden hinterlassen hatten – und daß der gegenwärtige Bundesprüfer Seeger außerstande war, diese Zeugnisse und Fehlbefunde nach den Prüferordnungsregeln des Prüferbundes zu beseitigen.
Fehr nannte vier Ziele des Kollegiums:
- Den Bundesprüfer von der schweren Verantwortung zu entlasten, wenn er bei bereits vorgeprüftem wertvollem Material zu dem Ergebnis käme, es sei falsch.
- Verantwortung für Grenzfälle in schwierigen Situationen zu teilen.
- Den durch frühere Prüferskandale verunsicherten Badener Sammlern optimale Sicherheit zu bieten.
- Durch gemeinschaftliche Prüfung mit gemeinschaftlicher Haftung absolute Sicherheit und Garantien zu bieten.
Dabei hob Fehr hervor, daß das Kollegium nur tätig werden solle, wenn widersprüchliche Befunde vorliegen oder hochwertiges Material grundsätzliche Entscheidungen in schwierigen Situationen erfordert. Ansonsten werde Seeger wie bisher als Bundesprüfer nach Bundessatzung weiterprüfen.
Druckpolitik und Verhandlungen
Es gibt Hinweise, daß das Baden-Kollegium auch als Druckmittel gegenüber dem BPP dienen sollte. Fehr schrieb an Dr. Jaeger am 28. März 1972: „Die Haltung des Prüferbundes ist in allen Fragen der Mitbestimmung negativ. Eine Änderung erscheint nur möglich, wenn alle Verbände entschlossen massiven Druck ausüben."
Dr. Jaeger antwortete am 5. Mai 1972: „Durch die Initiative von Herrn Fehr ist die Versteigerervereinigung in die Diskussionen eingetreten, und wir sollten diese Chance nutzen, um unsere Positionen voranzubringen."
Am 31. August 1972 schrieb Seeger an Jaeger, daß Debo auf Fehrs Kollegiumsziele und einen veröffentlichten Artikel „ohne Form- und Inhaltsrevision" reagiert habe, was darauf hindeutete, daß man die Berliner Verhandlungen mit vollendeten Tatsachen konfrontieren wolle, um eine Grundsatzentscheidung zu erzwingen.
Reaktion des BPP
Dr. Wittmann veröffentlichte einen Artikel, in dem er bezweifelte, ob Kommissionsprüfungen sinnvoll seien. Er kam zu dem Schluß, daß die Übernahme ausländischer Komiteemethoden lediglich bedeuten würde: geringere Qualität wegen fehlender Spezialisten, deutlich längere Prüfdauer, höhere Kosten und Ausschaltung persönlicher Haftung.
Dr. Debo lehnte das Baden-Kollegium ab, da er eine Zersplitterung des Prüfwesens durch „neue Regelungen, die anderweitig unbekannte Bezeichnungen vorschreiben" befürchtete.
Am 19. August 1972 machte Debo Seeger unmißverständlich klar, daß die Mitarbeit in einem Komitee mit einem Beschluß der BPP-Mitgliederversammlung vom 23. November 1969 unvereinbar sei, wonach „die Mitgliedschaft in einer anderen privaten in Deutschland ansässigen Organisation, die Briefmarkenprüfungen durchführt", „mit der BPP-Mitgliedschaft unvereinbar" sei.
Seeger antwortete am 25. August 1972, daß „das Badener Kollegium derzeit ein Planungsprojekt" sei, und verteidigte dessen Verdienste: „Grundsätzlich vertritt die Badener Gruppe die Auffassung, daß die Komiteeprüfung für erstklassiges Material und bei bereits vorliegenden widersprüchlichen Befunden mehr Sicherheit bietet als das bisherige Verfahren."
Dr. Jaeger stellte am 15. September 1972 klar, daß „der Badener Verband keinerlei fachliche Zweifel an Bundesprüfer Wolfram Seeger hegt… jedoch erscheint auch bei klassischen Badener Marken angesichts der immer besser werdenden Fälschungen und Veränderungen die Kollegiumsprüfung bei sehr schwierigen Entscheidungen notwendig. Dies dient der Sicherheit und Unangreifbarkeit, nicht der Qualitätskritik am Bundesprüfer."
Kompromisslösung
Debo berichtete im BPP-Rundschreiben 52 vom 27. Oktober 1972, daß eine für beide Seiten befriedigende Lösung sich abzeichne. In der Mitgliederversammlung erläuterte er: „Nach ausführlicher Diskussion mit Freiburger Auktionator Fehr kamen wir zu dem Schluß, daß wir innerhalb des BPP-Rahmens eine Prüfstelle für bestimmte Baden-Marken und Abstempelungen einrichten könnten, die nach BPP-Prüfordnung nur durch Bundesprüfer zu prüfen sind. Neben Seeger würden Fehr, Dr. Jaeger und Würger mitwirken. Die letzteren drei würden nur in dieser Stelle prüfen und auf Profit aus Prüfgebühren zugunsten Badens verzichten."
Am 2. Dezember 1972 teilte Debo dies Baden entsprechend mit.
Umsetzung und Modifikation
Mit BPP-Rundschreiben 54 vom 9. Oktober 1973 wurden die Mitglieder über Aufnahmeanträge von Willi Fehr, Paul Würger und Dr. Heinz Jaeger informiert. Bei der Mitgliederversammlung am 2. Dezember 1973 lehnte die Versammlung einzelne Mitgliedschaften ab und beschloß stattdessen, nach Seegers Namen in der Prüferliste folgende Anmerkung einzufügen: „(Michel-Nr. 13b-c, 17b-c, 22a-b und Landpost 1/3 werden vom Prüfungskollegium der Arge Baden unter Leitung von Seeger geprüft.)"
Diese Anmerkung erschien ab 1974 in den Prüferlisten.
In der Mitgliederversammlung vom 20./21. Juni 1981 beantragte Baden die Aufnahme von Englert, Dr. Jaeger und Würger aus der Prüfkommission in die Prüferliste. Die Versammlung billigte dies mit einer Gegenstimme und vier Enthaltungen und machte sie zu außerordentlichen Mitgliedern.
Bis 1985 hatte Josef Englert den verstorbenen Wolfram Seeger als Bundesprüfer ersetzt; nur Dr. Jaeger und Würger verblieben. Als Englert 1989 aus persönlichen Gründen das Prüfen aufgab, erschien kein Badener Prüfer mehr in der Liste – und damit auch kein Kollegium mehr. Das Kollegium wurde nicht wiederbelebt, als Wolfgang Flemming (ernannt 18. November 1990) und Maria Brettl (ernannt 11. Juni 1994) Badener Prüfer wurden.
Die Prüfkommission der Arge Saar
Nach dem plötzlichen Tod des Saarprüfers Dr. Heinrich Schneider am 12. Januar 1974 bildete die „Arbeits- und Forschungsgemeinschaft Saar im Bund Deutscher Philatelisten" eine Kommission aus Bentz, Burger, Hoffmann, Jensen und Seguy.
Die Gruppe teilte am 20. Februar 1976 allen Bundesprüfern mit, daß diese Kommission alle Saarmaterialien nach BPP-Prüfordnung prüfen werde. Da die BPP-Versammlung am 10. April 1976 Alfred Burger als Bundesprüfer für Saar Michel-Nr. 1–52 und die Versammlung am 12. November 1977 Klaus Hoffmann für Saar Michel 53–206, Dienstmarken 1–44 und Saarland 206–448 berief, war die Kommission nur kurzzeitig tätig.
Fazit
Das System des eigenverantwortlichen Einzelprüfers erwies sich als so überzeugend, daß die Komiteeprüfung seitdem nicht mehr ernsthaft diskutiert wurde.